§14a EnWG – Das müssen Sie jetzt wissen
Der §14a EnWG ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Er betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie:
- Wärmepumpen
- Wallboxen
- Klimaanlagen
- Stromspeicher
Das Ziel: Entlastung des Stromnetzes – bei hoher Auslastung kann der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte kurzzeitig reduzieren.
Ihre Vorteile:
- Gesetzeskonforme Installation
- Optimale Einbindung in Ihre Elektroanlage
- Kommunikation und Anmeldung beim Netzbetreiber
- Fachgerechte Einrichtung der Steuerbarkeit
- Dokumentation für Ihre Unterlagen
Wichtig: Neue Geräte müssen beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar sein – im Gegenzug winken reduzierte Netzentgelte oder Stromrabatte.
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