§14a EnWG – Das müssen Sie jetzt wissen

Der §14a EnWG ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Er betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Das Ziel: Entlastung des Stromnetzes – bei hoher Auslastung kann der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte kurzzeitig reduzieren.

Ihre Vorteile:

  • Gesetzeskonforme Installation
  • Optimale Einbindung in Ihre Elektroanlage
  • Kommunikation und Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Fachgerechte Einrichtung der Steuerbarkeit
  • Dokumentation für Ihre Unterlagen

Wichtig: Neue Geräte müssen beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar sein – im Gegenzug winken reduzierte Netzentgelte oder Stromrabatte.

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